Anwalt hilft gegen Schreiben der EU Marketing AG in Sachen Online Firmen Portal

Rechnung der EU Marketing AG in Sachen Online Firmen Portal

EU Marketing AG stellt Rechnung wegen Premiumeintrags im Online Firmen Portal

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Premiumeintrag im Online Firmen Portal

Die EU Marketing AG aus der Schweiz verschickt an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen eines Premiumeintrags in einem Branchenverzeichnis namens “Online Firmen Portal”. Dieses Portal ist unter www.onlinefirmenportal.de zu finden. Neben dem Firmeneintrag wird ebenfalls eine Leistung namens “Google AdWords” und “Google My Business” abgerechnet. Die Rechnungssumme kann je nach Fall 999 EUR für einen dreijährigen Eintrag, 699 EUR oder 749 EUR für einen zwölfmonatigen Eintrag und 549 EUR für einen sechsmonatigen Eintrag betragen. Hintergrund der Rechnung wird ein Anruf der EU Marketing AG sein, in dem die Betroffenen, wahrscheinlich unabsichtlich, einen Neu-Vertrag über den Premiumeintrag im Online Firmen Portal abgeschlossen haben.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der EU Marketing AG wegen eines Firmeneintrags im Online Firmen Portal erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur EU Marketing AG.

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