Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der IWS Interactive Webmarketing Service UG in Sachen branchenregional24.de.

Zahlungserinnerung in Sachen branchenregional24.de

Mahnung wegen angeblichen Branchenbucheintrags auf branchenregional24.de.

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IWS Interactive Webmarketing Service UG fordert Bezahlung des Branchenbucheintrags

Wer ein Formular der IWS Interactive Webmarketing Service UG unterschrieben und an das Unternehmen zurückgesendet hat, wird nachfolgend mit einer Rechnung in Höhe von 1.413,72 EUR konfrontiert. Denn angeblich sei dadurch ein Vertrag über einen Branchenbucheintrag in dem Verzeichnis branchenregional24.de zustande gekommen. Wer sich weigert die Rechung zu bezahlen, erhält früher oder später eine Zahlungserinnerung. Durch diese wird der unfreiwillige Kunde des Branchenverzeichnisses zur Begleichung der Rechnung innerhalb von sieben Tagen aufgefordert.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungserinnerung oder sonstige Zahlungsaufforderung der IWS Interactive Webmarketing Service UG wegen eines angeblich beauftragten Branchenbucheintrags auf branchenregional24.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur IWS Interactive Webmarketing Service UG.

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