Anwalt hilft gegen Schreiben der Spiegel Inkasso in Sachen Firmen Marketing Online.

Firmen Marketing Online Deutschland SLU beauftragt Spiegel Inkasso

Forderungseinzug wegen angeblich fernmündlich zustande gekommenen Vertrags mit Firmen Marketing Online Deutschland SLU.

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Inkassotätigkeit der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

Die Firmen Marketing Online Deutschland SLU betreibt im Internet unter www.firmen-marketing-online.de ein Branchenverzeichnis. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, meldet sich das Unternehmen telefonisch an Gewerbetreibende und Freiberufler. Unter Vortäuschung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses sollen die Betroffenen dazu bewegt werden, einer Gesprächsaufzeichnung zuzustimmen. Wer dem nach gibt, hat damit unabsichtlich eine kostenpflichtige Firmenwerbung auf www.firmen-marketing-online.de beauftragt. Weigert sich ein Betroffener im Nachinein die Rechnung zu bezahlen, kann er es mit der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH (kurz: Spiegel Inkasso) zu tun bekommen. Das Inkassobüro wird nämlich von der Firmen Marketing Online Deutschland SLU mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Spiegel Inkasso wegen einer ungewollt beauftragten Firmenwerbung im Branchenverzeichnis www.firmen-marketing-online.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Firmen Marketing Online Deutschland SLU.

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