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IM Internet Medien Service GmbH erstattet zu Unrecht gezahlten Betrag zurück

Betreiber des Internetverzeichnisses regionalesbranchenbuch.net verzichtet auf Forderungen

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Rückerstattung durch IM Internet Medien Service GmbH aufgrund anwaltlicher Tätigkeit

Wer die Rechnung der IM Internet Medien Service GmbH wegen eines angeblich beauftragten Eintrags im Internetverzeichnis regionalesbranchenbuch.net bezahlt hat und nachträglich feststellt, dass das gesamte Vertragsverhältnis auf eine Täuschung beruht, hat gute Chancen sein Geld zurück zu bekommen. Jedenfalls ist dies der S! Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgreich gelungen.

Anwaltliche Hilfe

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft hilft Ihnen bei der Rückforderung von geleisteten Zahlungen und der Abwehr weiterer Zahlungsaufforderungen wegen eines angeblich beauftragten Branchenbucheintrags.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur IM Internet Medien Service GmbH.

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