Anwalt hilft gegen Schreiben der EuroTreuhand Inkasso GmbH in Sachen “Ranking-Bank”.

Zahlungsaufforderung der EuroTreuhand Inkasso GmbH in Sachen “Ranking-Bank”

Forderungseinzug aufgrund angeblichen Eintrags im Branchenverzeichnis “Ranking-Bank”

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Verlag für virtuelle Dienste beauftragt Inkassobüro

Der Verlag für virtuelle Dienste hat die EuroTreuhand Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug wegen eines angeblich beauftragten Eintrags in einem Branchenverzeichnis namens “Ranking-Bank” beauftragt. Weigert sich ein Betroffener zu zahlen, kann er von dem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung erhalten. Unter Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags verlangt die EuroTreuhand Inkasso GmbH fristgerechte Zahlung.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungsaufforderung der EuroTreuhand Inkasso GmbH wegen eines angeblich beim Verlag für virtuelle Dienste beauftragten Eintrags auf www.ranking-bank.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur EuroTreuhand Inkasso GmbH und zum Verlag für virtuelle Dienste.

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