Anwalt hilft gegen Schreiben der Online Firmenauskunft24

Zahlungsaufforderung der Online Firmenauskunft24

Online Firmenauskunft verlangt Zahlung wegen Branchenbucheintrags

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Branchenbucheintrag auf www.onlinefirmenauskunft.de

Die Online Firmenauskunft 24 verlangt von Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Bezahlung eines Branchenbucheintrags auf einer Seite namens www.onlinefirmenauskunft.de. Diese Seite gibt es aber nicht. Vielmher wird man auf die Seite www.ranking-manager.de weitergeleitet. Dort kann man im Impressum erfahren, dass das Branchenbuch von einer Firma namens “Ranking Manager” betrieben wird, dessen Inhaber eine Person namens L.M. Böhme ist. Die Online Firmenauskunft24 sollte nicht mit der Firmenauskunft24 oder der Firmensuche24 verwechselt werden. Bei diesen Firmen handelt es ebenfalls um Branchenbuchanbieter.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung von der Online Firmenauskunft24 wegen eines Branchenbucheintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

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