Anwalt hilft gegen Schreiben der deal UP in Sachen “clever gefunden”

Zahlungserinnerung in Sachen “clever gefunden”

deal UP verlangt Bezahlung der offenen Rechnung

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Kostenpflichtiger Firmen-Werbe-Eintrag auf “clever gefunden”

Ist ein Gewerbetreibender oder Freiberufler Opfer der telefonischen Kaltakquise der deal UP geworden, soll er für einen Firmen-Werbe-Eintrag im Branchenverzeichnis “clever gefunden” zahlen. Kommt der Betroffene dem nicht nach, muss er mit einer Zahlungserinnerung der deal UP rechnen. Unter Androhung weiterer rechtlicher Maßnahmen verlangt das Unternehmen die fristgerechte Zahlung.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungserinnerung der deal UP wegen eines angeblich beauftragten Eintrags im Verzeichnis “clever gefunden” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur deal UP.

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